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Änderung BEG - Neue Förderbedinungen für die Sanierung von Gebäuden

Am 28. Juli informierte das Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Schwerpunkt der Reform ist die energetische Sanierung. Hintergrund ist einerseits die starke Beanspruchung der Fördertöpfe sowie der Wille der Bundesregierung, schnell den Gasverbrauch zu reduzieren, da ein Lieferstopp zu der jetzt schon bestehenden Reduzierung durch Russland erwartet wird.

Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen:

  1. kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung (KfW Programme)

  2. ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung. (BAFA Programme)

Für Einzelmaßnahmen können also noch bis zum 15. August Anträge beim BAFA nach den alten Förderbedingungen gestellt werden. Danach gelten die veränderten Förderbedingungen. Diese liegen alle 5 - 10% unter den bisherigen Fördersätzen. Eine Übersicht über die neuen Fördersätze des BAFA bekommen Sie hier.

Erwähnenswert ist, dass die Umstellung auf ein gasbetriebenes Heizungssystem von der Förderung nunmehr ausgenommen ist. Außerdem wird der Tausch einer Gasheizung analog zu bisher schon geförderten Tausch einer Ölheizung mit zusätzlichen 10 % gefördert, soweit die betreffende Gasheizung älter als 20 Jahre oder eine sog. Etagenheizung ist.

Komplettsanierungen werden mit veränderten, teilweise erheblich reduzierten Fördersätzen aufgrund des veränderten Zinsumfelds außerdem auf zinsgünstige Kredite (0,01 %) und Tilgungszuschüsse umgestellt. Bisher war eigentlich geplant, eine Förderung auch über Direktzuschuss vom BAFA auszuzahlen. Das ist nunmehr ausschließlich über das KfW Programm 261 möglich.

Für Neubauten und deren Förderung über die KfW gelten vorläufig die bisherigen Förderbedingungen mit Ausnahme der Höchstgrenze der Förderfähigen Kosten. Diese lag bisher bei 150.000 Euro und wird jetzt auf 120.000 Euro reduziert.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann auch eine Umgestaltung der Neubauförderung erfolgen.

Die ganze Meldung des BMWK mit weiteren Informationen finden Sie hier.

News zur Neubauförderung

Ab dem 21.04.2022 können wieder Förderanträge für Gebäude bei der KfW eingereicht werden, die die Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Nachdem das Programm zur Förderung von Effizienzgebäuden 40 bereits nach wenigen Stunden geschlossen werden musste, können nun besonders nachhaltige Gebäude damit wieder gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzgebäude 40 - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder.